Kirchenvorstand (KV)
Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Juristisch handelt die Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand. Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und den vorhandenen Grundbesitz. In der Gemeinde St. Lambertus kommt noch die Arbeit im Verwaltungsrat des Hauses St. Elisabeth hinzu. Für die Umsetzung der umfangreichen Arbeit werden so genannte Sachausschüsse gebildet. Diese sind:- der Finanzausschuss
- der Bauausschuss
- der Kindergartenausschuss
- der Liegenschaftsausschuss
- der Personalausschuss
- der Sicherheitsausschuss
- den Kreisgemeindeverband
- den Verwaltungsrat Haus St. Elisabeth
- den Pfarrgemeinderat
- den Schulausschuss
- einen Dienstgeberbeauftragten
- einen Sicherheitsbeauftragten
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes finden Sie hier.
