Katholische Kirche

in Mettmann

Mettmann, den 25.05.2012 Erzbistum Info-Blatt

Pfarrgemeinderat (PGR)

Neben dem Kirchenvorstand ist der Pfarrgemeinderat (PGR) eines der beiden Gremien für die Mitverantwortung der Laien in der katholischen Kirche. Er soll dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde dienen und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet (siehe Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln vom 1.3.2001). In diesem Sinne soll er zum Einen als Organ des Laienpastorats verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, d.h. die Mitarbeit der Laien am weltlichen Dienst fördern und ggf. selbst durchführen (wie z.B. caritative und soziale Aufgaben, Bildungsangebote, Feste usw.). Er soll im Zusammenwirken mit allen Kräften einer Gemeinde das vielfältige Gemeindeleben wahrnehmen und seine weitere Entfaltung fördern. Zum Anderen dient der Pfarrgemeinderat aber auch der Beratung und pastoralen Unterstützung des Pfarrers (Pastoralteams). Seit 1968 werden im Erzbistum Köln alle vier Jahre von der Pfarrgemeinde die Pfarrgemeinderäte gewählt. Wahlberechtigt sind alle katholischen Gemeindemitglieder ab dem 16. Lebensjahr.

Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates können wie folgt zusammengefasst werden: Um seine verschiedenen Aufgaben zu bewältigen, kann der PGR, insbesondere für Bereiche, die seiner ständigen Beobachtung und Mitarbeit bedürfen, Sachausschüsse einrichten. Zur Mitarbeit in solchen Ausschüssen können und sollten auch sachkundige Gemeindemitglieder berufen werden, die nicht dem PGR angehören, sich aber für eine themenorientierte Mitarbeit gewinnen lassen. Mettmann besteht aus einem Pfarrverband „Stadt Mettmann“. Der Pfarrverband besteht aus den Gemeinden St. Lambertus mit den Kapellen St. Vinzenz und Haus St. Elisabeth, St. Thomas Morus und Heilige Familie mit der Filialkirche Judas Thaddäus. Somit gibt es derzeit drei Pfarrgemeinderäte, die unabhängig voneinander in ihren Sitzungen arbeiten. In Mettmann ist es lange gute Tradition, dass jeweils aus den anderen Pfarrgemeinderäten ein Vertreter in die Sitzungen der anderen Pfarrgemeinderäte abgesandt wird. Das Dachgremium, welches wichtige, den ganzen Seelsorgebereich betreffende Ergebnisse zusammenführt, ist die Pfarrverbandskonferenz, die aus je zwei Delegierten der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände aus den drei Pfarrgemeinden sowie allen hauptamtlichen Pastoralkräften des Pfarrverbandes besteht.

Mit der Wahl zum neuen Pfarrgemeinderat am 07. und 08. November 2009 fällt der Pfarrgemeinderat in jeder Gemeinde weg. Es wird dann einen Pfarrgemeinderat auf Pfarrverbandsebene geben.

Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte finden Sie hier.