Pfarrgemeinderat (PGR)
Neben dem Kirchenvorstand ist der Pfarrgemeinderat (PGR) eines der beiden Gremien für die Mitverantwortung der Laien in der katholischen Kirche. Er soll dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde dienen und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet (siehe Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln vom 1.3.2001). In diesem Sinne soll er zum Einen als Organ des Laienpastorats verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, d.h. die Mitarbeit der Laien am weltlichen Dienst fördern und ggf. selbst durchführen (wie z.B. caritative und soziale Aufgaben, Bildungsangebote, Feste usw.). Er soll im Zusammenwirken mit allen Kräften einer Gemeinde das vielfältige Gemeindeleben wahrnehmen und seine weitere Entfaltung fördern. Zum Anderen dient der Pfarrgemeinderat aber auch der Beratung und pastoralen Unterstützung des Pfarrers (Pastoralteams). Seit 1968 werden im Erzbistum Köln alle vier Jahre von der Pfarrgemeinde die Pfarrgemeinderäte gewählt. Wahlberechtigt sind alle katholischen Gemeindemitglieder ab dem 16. Lebensjahr.Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates können wie folgt zusammengefasst werden:
- Der PGR soll in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam das leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrnehmen, seine Entfaltung fördern und je nach Sachbereich beratend oder beschließend mitwirken.
- Im Bereich der Pastoral soll der PGR den Pfarrer bei der Ausübung seines Amtes beraten und Unterstützen. Der Pfarrer ist verpflichtet, in wichtigen Fragen der Pastoral den PGR anzuhören und sich vor einer Entscheidung von ihm beraten zu lassen.
- Als Organ des Lainpastorats kann und soll der PGR, insbesondere im Hinblick auf soziale und gesellschaftspolitische Aufgaben der Gemeinde eigenverantwortlich tätig werden.
- Der PGR fördert und koordiniert die verschiedenen Einrichtungen und Initiativen vor Ort und stimmt die Dienste und Aufgaben in der Pfarrgemeinde aufeinander ab.
- Dabei hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Voraussetzungen für das Wirken der verschiedenen Gruppen in der Pfarrei vorhanden sind bzw. geschaffen werden.
- Auch die Initiierung und Förderung der Kooperation mit anderen Gemeinden des Pfarrverbandes obliegt dem PGR.
Mit der Wahl zum neuen Pfarrgemeinderat am 07. und 08. November 2009 fällt der Pfarrgemeinderat in jeder Gemeinde weg. Es wird dann einen Pfarrgemeinderat auf Pfarrverbandsebene geben.
Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte finden Sie hier.
