Informationen zu Gottesdiensten unter Coronaschutzmaßnahmen [Veralteter Stand vom 6.5.20]
- Neue Maßnahmen: siehe Corona-Infos -
Der Krisenstab der Gemeinde hat beschlossen, dass auch unsere Kirchen wieder für Gottesdienste geöffnet werden sollen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Wiederaufnahme der Gottesdienste schrittweise und unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgt, die unbedingt zu beachten sind.
Wir beginnen mit den Werktagsgottesdiensten ausschließlich in St. Lambertus. Erst später (evtl. Ende Mai) können auch wieder Sonntagsgottesdienste – nach Möglichkeit in allen Kirchorten – angeboten werden.
Wir wissen, dass vielen von Ihnen der Gottesdienst sehr wichtig ist, trotzdem empfehlen wir älteren Menschen und Risikogruppen, über eine Teilnahme sorgfältig nachzudenken.
- Der Besuch der Gottesdienste geschieht in eigener Verantwortung.
- Der Zutritt zu den Kirchen, zur Teilnahme an Gottesdiensten, ist Personen mit akuten Erkrankungen der Atemwege nicht gestattet.
- In allen Bereichen vor und auch in den Kirchen ist ein Sicherheitsabstand zu Anderen von 2 Metern einzuhalten. Die Plätze in unseren Kirchen sind daher begrenzt.
St. Lambertus (35 Plätze), St.Thomas Morus (35 Plätze), Hl. Familie (25 Plätze),
St. Judas Thaddäus (10 Plätze).
Die zur Verfügung stehenden Sitzplätze sind mit Nummern markiert, alle anderen Plätze sind gesperrt.
- Familien, die im gleichen Haushalt leben, dürfen auch bei den Gottesdiensten an den markierten Plätzen zusammen sitzen.
- Kinder sollen nur in Begleitung eines Erwachsenen an den Gottesdiensten teilnehmen.
- Versuchsweise sind keine Voranmeldungen zu Werktagsgottesdiensten nötig.
Bei zukünftigen Sonntagsgottesdiensten ist ein Online - Anmeldeverfahren geplant.
Hierüber wird rechtzeitig informiert.
- Grundsätzlich wird jeder Gottesdienst durch einen Ordnerdienst begleitet. Dieser stellt sicher, dass nicht mehr als die Maximalzahl der Besucher in die Kirche Einlass findet. Folgen Sie den Anweisungen dieses Ordnungsdienstes.
- Sollten mehr Gottesdienstbesucher als geplante Plätze vorhanden sein, müssen die überzähligen Kirchenbesucher leider abgewiesen werden.
- Personen, die an einem Gottesdienst teilnehmen möchten, werden vor dem Einlass in die Kirche vom Ordnerdienst mit Namen, Vornamen und Adresse registriert, Personen, die sich nicht registrieren lassen, dürfen nicht ins Gotteshaus gelassen werden.
- Der Zugang zu den Gotteshäusern findet ausschließlich durch das Hauptkirchenportal statt. Alle anderen möglichen Zugänge sind nur noch Ausgänge.
- In den Kirchen gilt eine Mund-/Nasenschutzpflicht. Nur am Sitzplatz kann dieser Schutz abgenommen werden.
- Beim Betreten der Kirche stehen Desinfektionsmittel bereit, um die Hände zu desinfizieren.
- Halten Sie auf allen Wegen in der Kirche den Mindestabstand von 2 m ein.
- Der Friedensgruß findet ohne Körperkontakt statt.
- Es wird ausschließlich die Handkommunion praktiziert.
- Auf Chor- und Gemeinschaftsgesang muss aufgrund der Infektionsgefahr vorerst verzichtet werden.
- Auf das Auslegen des Gotteslobs wird verzichtet.
- Beachten Sie auch im Bereich der Opferkerzen / Marienkapelle die Abstandsregeln.
- Das Verlassen der Kirche nach dem Gottesdienst beginnt mit der letzten Bankreihe.
- Die Kollekte erfolgt nur als Türkollekte am Ausgang.
- Besondere religiöse Handlungen (Trauerfeiern, Taufen usw.) können mit begrenzter Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Eine Absprache mit dem Zelebranten ist unbedingt erforderlich. Auch hier gelten alle bisher beschriebenen Regeln.
- Änderungen und / oder Anpassungen der beschriebenen Regeln können jederzeit durch den Krisenstab durchgeführt werden.
Der Krisenstab der Kirchengemeinde St. Lambertus
Schaubild "Hinweise für den Gottesdienst"