In unserer Gemeinde ist jede und jeder herzlich willkommen, egal woher er/sie kommt, was er/sie fühlt und wie und wen er/sie liebt.
Jede/r wird in dieser Haltung wertgeschätzt und angenommen. Gottes Liebe macht vor Niemandem Halt.

Offenlegung des Wahlvorschlags zur Pfarrgemeinderatswahl

08.09.25, 12:38
Ralph Hennen

Offenlegung Wahlvorschlag

Offenlegung des Wahlvorschlags zur Pfarrgemeinderatswahl

Am 8./9. November 2025 wird bei uns der Pfarrgemeinderat neu gewählt.  Gemäß § §10 Ziff. 3, 4, 5 der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln wird hiermit der Wahlvorschlag für die Pfarrgemeinderatswahl offengelegt. 

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich zur Wahl - Siehe "Wahlvorschlag des Wahlausschuss" dazu.

Ergänzungsvorschläge können bis zum 21.09.2025 beim Wahlausschuss formlos eingereicht werden. Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zum Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Für den Ergänzungsvorschlag sind mindestens 20 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich. Vordrucke zur Einverständniserklärung sind im Pastoralbüro erhältlich. Die Erklärungen sind den Ergänzungsvorschlägen beizufügen. 

Hinweis zur Wahl:

Die Pfarrgemeinderatswahl findet am 08.11.2025 / 09.11.2025 statt. Alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrei sind herzlich eingeladen, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und damit aktiv die Zukunft unserer Gemeinde mitzugestalten.

Für Rückfragen steht der Wahlausschuss gerne zur Verfügung.

Für den Wahlausschuss
Georg Riewenherm (Vorsitzender)

Wahlvorschlag des Wahlausschuss

Telefon (c) Erzbistum Köln / Kasiske

Pfarrbüro

Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus

Kreuzstraße 10
40822 Mettmann

 

Öffnungszeiten:

Montag:       15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag:     15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch:     10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag:         10:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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