In unserer Gemeinde ist jede und jeder herzlich willkommen, egal woher er/sie kommt, was er/sie fühlt und wie und wen er/sie liebt.
Jede/r wird in dieser Haltung wertgeschätzt und angenommen. Gottes Liebe macht vor Niemandem Halt.

Pfarrgemeinderat (PGR)

Die Einrichtung des Pfarrgemeinderates beruht auf den Beschlüssen des II Vatikanums (1962-65).
Ziel ist es, Talente der Laien mitverantwortend in die Kirche und Pfarrgemeinde einzubringen. Diese sollen das kirchliche Leben in der Pfarrgemeinde mitplanen und -gestalten und in Kommune, Staat und Gesellschaft das christliche Engagement verantworten. Der Pfarrgemeinderat ist damit Impulsgeber und Steuerungsgremium für die pfarrlichen und seelsorgerischen Schwerpunkte des Gemeindelebens und Berater des Leitenden Pfarrers und des Pastoralteams.

Der Pfarrgemeinderat hat somit im Wesentlichen fünf Aufgaben:

  1. Mit dem Seelsorgeteam das pastorale Wirken in der Pfarrei zu entwickeln und zu gestalten, dass es im Leben der Menschen wirksam präsent ist
  2. Ausgehend von den Herausforderungen der Pfarrei mit dem Pfarrer die Schwerpunkte der Pastoral und Handlungsperspektiven entwickeln (Pastoralkonzept).
  3. Schwerpunkte des sozialen und gesellschaftlichen Engagements im Bereich der Pfarrei, beraten und beschließen, insbesondere in den Handlungsfeldern
    a. Bildung, Erziehung und Kultur
    b. Ehe, Familie und Generationen
    c. Migration, Integration und interkultureller Dialog
    d. Mission, Entwicklung, Frieden
    e. Umwelt und Bewahrung der Schöpfung
    f. Kommunalpolitik
  4. die Arbeit der einzelnen Organisationen und Gruppen in der Pfarrei fördern und aufeinander abstimmen.
  5. Für die Belange der Katholiken der Pfarrei in der Öffentlichkeit einzutreten

Der PGR setzt sich aus drei Gruppen zusammen:

  1. Stimmberechtigte Mitglieder:
    a. Geborene Mitglieder sind Pfarrer, Pfarrvikare und max. 2 weitere Mitglieder des Pastoralteams
    b. 11 Mitgliedern, die alle 4 Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde (ab 16. Lebensjahr) gewählt werden.
    c. Berufene Mitglieder: in Abstimmung kann der Pfarrer bis zu 4 weitere Mitglieder berufen.
  2. Nicht stimmberechtigte, beratende Mitglieder
    a. Alle weiteren Mitglieder des Pastoralteams
    b. Vertreter des Kirchenvorstandes
  3. Gäste und Sachkundige

Der PGR richtet Sachausschüsse ein für die praktische Arbeit – alle Gemeindemitglieder sind ausdrücklich eingeladen, in diesen Sachausschüssen mitzuwirken. Aktuelle Sachausschüsse sind beispielsweise „Caritas“, „Liturgie“, „Ökumene“, „Verkündigung“, „Ehe und Familie“, „Jugend“, „Mission, Entwicklung und Frieden“. Die aktuelle Übersicht ist hier zu finden.

Ihr schneller Kontakt zum Pfarrgemeinderat

Sie haben ein  aktuelles Anliegen, einen Wunsch oder eine Anregung, welche über den Pfarrgemeinderat angesprochen werden soll? Dann sprechen Sie uns hier gerne an. Wir haben immer ein offenes Ohr für unsere Gemeinde. Sie möchten dem Pfarrgemeinderat etwas mitteilen? Dann erreichen Sie uns unter der Mailadresse: Pfarrgemeinderat@katholisches-mettmann.de

Telefon (c) Erzbistum Köln / Kasiske

Pfarrbüro

Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus

Kreuzstraße 10
40822 Mettmann

 

Öffnungszeiten:

Montag:       15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag:     15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch:     10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag:         10:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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