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Die Einrichtung des Pfarrgemeinderates beruht auf den Beschlüssen des II Vatikanums (1962-65).
Ziel ist es, Talente der Laien mitverantwortend in die Kirche und Pfarrgemeinde einzubringen. Diese sollen das kirchliche Leben in der Pfarrgemeinde mitplanen und -gestalten und in Kommune, Staat und Gesellschaft das christliche Engagement verantworten. Der Pfarrgemeinderat ist damit Impulsgeber und Steuerungsgremium für die pfarrlichen und seelsorgerischen Schwerpunkte des Gemeindelebens und Berater des Leitenden Pfarrers und des Pastoralteams.
Der Pfarrgemeinderat hat somit im Wesentlichen fünf Aufgaben:
Der PGR setzt sich aus drei Gruppen zusammen:
Der PGR richtet Sachausschüsse ein für die praktische Arbeit – alle Gemeindemitglieder sind ausdrücklich eingeladen, in diesen Sachausschüssen mitzuwirken. Aktuelle Sachausschüsse sind beispielsweise „Caritas“, „Liturgie“, „Ökumene“, „Verkündigung“, „Ehe und Familie“, „Jugend“, „Mission, Entwicklung und Frieden“. Die aktuelle Besetzung ist hier zu finden.
Kontakt zum PGR
Sie haben ein Anliegen, Wunsch, Anregung, welche im Pfarrgemeinderat angesprochen werden soll? Dann sprechen Sie uns an. Wir haben immer ein offenes Ohr für die Gemeinde
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind einzeln hier zu finden
Öffnungszeiten:
Montag: 15:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr