Jede/r wird in dieser Haltung wertgeschätzt und angenommen. Gottes Liebe macht vor Niemandem Halt.
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Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Kirchenvorstand (KV) von St. Lambertus Mettmann hat im Wesentlichen zwei Aufgaben:
Er setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer als geborenem Vorsitzenden und zukünftig 10 Mitgliedern.
Die Mitglieder der Pfarrgemeinde wählen diese Mitglieder für jeweils 4 Jahre. Der Pfarrgemeinderat kann aus seinen Reihen ein „Ständiges Mitglied“ zu den Kirchenvorstandssitzungen entsenden. Der Vertreter des Pfarrgemeinderates hat kein Stimmrecht und ist nur beratend tätig. Je nach Thema können auch weitere Gäste eingeladen werden, wenn Fachfragen geklärt werden müssen. Grundsätzlich aber ist eine Kirchenvorstandssitzung nicht öffentlich und die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Arbeit des Kirchenvorstandes erfolgt zwischen den Sitzungen in Ausschüssen.
Der Kirchenvorstand ernennt einen Dienstgeberbeauftragten und einen Sicherheitsbeauftragten.
Zudem sendet der Kirchenvorstand Mitglieder in den
In seiner Arbeit wird der Kirchenvorstand durch die Verwaltungsleitung unterstützt.
Die Mitglieder des aktuellen Kirchenvorstandes sind einzeln hier zu finden.
Allgemeine Informationen über die Arbeit des Kirchenvorstands finden Sie auf der offiziellen Seite des Erzbistums Köln.
Öffnungszeiten:
Montag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr