In unserer Gemeinde ist jede und jeder herzlich willkommen, egal woher er/sie kommt, was er/sie fühlt und wie und wen er/sie liebt.
Jede/r wird in dieser Haltung wertgeschätzt und angenommen. Gottes Liebe macht vor Niemandem Halt.

Kirchenvorstand (KV)

Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Kirchenvorstand (KV) von St. Lambertus Mettmann hat im Wesentlichen zwei Aufgaben:

  1. Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Dazu gehören u.a. die Kirchen, Pfarrhäuser, Gemeinderäume, Grundstücke.
  2. Gesetzliche Vertretung der Kirchengemeinde. Juristisch handelt die Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand. Dies betrifft Rechtsgeschäfte wie z.B. zur Instandhaltung und Sicherung der Gebäude, aber auch die Beschäftigung von Angestellten (KindergärtnerInnen, KüsterInnen, …).

Er setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer als geborenem Vorsitzenden und zukünftig 10 Mitgliedern.

Die Mitglieder der Pfarrgemeinde wählen diese Mitglieder für jeweils 4 Jahre. Der Pfarrgemeinderat kann aus seinen Reihen ein „Ständiges Mitglied“ zu den Kirchenvorstandssitzungen entsenden. Der Vertreter des Pfarrgemeinderates hat kein Stimmrecht und ist nur beratend tätig. Je nach Thema können auch weitere Gäste eingeladen werden, wenn Fachfragen geklärt werden müssen. Grundsätzlich aber ist eine Kirchenvorstandssitzung nicht öffentlich und die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Arbeit des Kirchenvorstandes erfolgt zwischen den Sitzungen in Ausschüssen.

Der Kirchenvorstand ernennt einen Dienstgeberbeauftragten und einen Sicherheitsbeauftragten.
Zudem sendet der Kirchenvorstand Mitglieder in den

  • Kreisgemeindeverband
  • Verwaltungsrat St. Elisabeth
  • Pfarrgemeinderat

In seiner Arbeit wird der Kirchenvorstand durch die Verwaltungsleitung unterstützt.

Die Mitglieder des aktuellen Kirchenvorstandes sind einzeln hier zu finden.

Allgemeine Informationen über die Arbeit des Kirchenvorstands finden Sie auf der offiziellen Seite des Erzbistums Köln.

Telefon (c) Erzbistum Köln / Kasiske

Pfarrbüro

Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus

Kreuzstraße 10
40822 Mettmann

oder E-Mail: pfarrbuero.lambertus.mettmann@erzbistum-koeln.de

 

 

Öffnungszeiten:

Montag:       15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag:     15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch:     10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag:         10:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelles // News

Ewiges Gebet Ablauf

16. September 2025, 09:47
Herzliche Einladung zum Ewigen Gebet am 18.09.2025 in der Kirche St. Lambertus!
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Stellungnahme vom Diözesanrat

9. September 2025, 07:53
Mit der Bitte um Beachtung
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Offenlegung des Wahlvorschlags zur Pfarrgemeinderatswahl

8. September 2025, 12:38
Offenlegung des Wahlvorschlags zur Pfarrgemeinderatswahl
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