Jede/r wird in dieser Haltung wertgeschätzt und angenommen. Gottes Liebe macht vor Niemandem Halt.
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Als ich am späten Abend des 4.August aus dem knapp dreiwöchigen Urlaub zurückkehrte, realisierte ich das überwältigende Medienecho auf die Vorgänge aus Rom und Köln um den „Segensgottesdienst für ALLE Liebenden“ am 26.3.2023 in der Kirche St. Thomas Morus, Mettmann.
Der „Sturm“ war ausgelöst worden, weil die aus den Gemeindeforen 2022 hervorgegangenen Gruppe „Regenbogenkirche für alle“, die von der Mehrheit des Seelsorgeteams in ihren Aktivitäten unterstützt wird, wegen der aktuellen Ereignisse mit ihrem Brief an den Erzbischof auch an die Öffentlichkeit ging.
Denn bei der Planung eines Nachfolgegottesdienstes im Seelsorgebereich Wülfrath musste ich als Leitender Pfarrer einräumen, dass ich dafür nicht mehr zur Verfügung stehe und solche Gottesdienste nicht mehr zulassen darf, da ich nach einer Meldung an das „Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung“, die mich über den Erzbischof von Köln und seinen Generalvikar erreichte, ein entsprechendes Verbot erhielt. Eine „Abmahnung“, so habe ich inzwischen gelernt, gibt es im Kirchenrecht für einen Priester nicht, da er in einem direkten Verhältnis zum Ortsbischof steht durch das Weiheversprechen von „Ehrfurcht und Gehorsam“. Gleichwohl wurde mir mündlich erklärt, dass die mir erteilten Auflagen im bürgerlichen Recht einer „Abmahnung“ entsprächen.
Die über den Generalvikar des Erzbischofs schriftlich erfolgten Auflagen beziehen sich auf den seitens des vatikanischen Dikasteriums geäußerten Vorwurf, Beschlüsse des „Synodalen Weges“ sollten wohl in den Gemeinden des mir anvertrauten Sendungsraumes unmittelbar umgesetzt werden.
Eine „Schieflage“ in der Kommunikation zwischen Pfarrer und Bischof war bereits vor einigen Jahren erfolgt, als am Kirchort „Heilige Familie“ in Mettmann-Metzkausen ein „Ökumenisches Zentrum“, genehmigt und unterzeichnet vom damaligen Generalvikar Dr. Dominik Meiering, eingerichtet wurde. Die evangelische Ortsgemeinde hatte damals aufgrund wachsender gemeinsamer ökumenischer Pastoraler Arbeit, unterstützt von den Gremien Presbyterium, Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand, ihr eigenes Gotteshaus aufgegeben und auf gemeinsamer finanzieller und organisatorischer Grundlage sich mit der Teilgemeinde „Heilige Familie“ als Ökumenisches Zentrum räumlich zusammengeschlossen.
Als im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um Person, Worte und Taten von Rainer Maria Kardinal Woelki eine kritische Stellungnahme an den Erzbischof seitens der Gremien (nicht des Pfarrers!) geschickt wurde und daraufhin keine Rückmeldung oder gar Stellungnahme erfolgte, zeigten sich die Gremien enttäuscht und äußerten auch in der Öffentlichkeit, eine mögliche Einladung der Mettmanner und Wülfrather Kirchengemeinden an den Erzbischof zu einem klärenden Gespräch sei angesichts der verhärteten Position des Erzbischofs zwecklos. Eine kleine Gruppe aus dem überwiegend von Spätaussiedlern bewohnten Kirchort St. Judas Thaddäus in Obschwarzbach hatte Kardinal Woelki mit Wissen des Pfarrers zu einer Maiandacht eingeladen. Über die Art und Weise des Zustandekommens dieser Einladung ohne Einbeziehung der Gremien äußerte sich der Mettmanner Pfarrgemeinderat kritisch. All das blieb dem Erzbischof natürlich nicht verborgen.
Persönlich sehe ich mich als Leitender Pfarrer in der Herausforderung, allen Menschen guten Willens Wertschätzung und Aufmerksamkeit entgegen zu bringen und im Sinne des katholischen Begriffs von „allumfassend“ und von Weite auch im Sinne der Liebe und Barmherzigkeit Jesu Christi aktive Mitgestaltung der Ortsgemeinde zu ermöglichen im Rahmen des Grundverständnisses von der e i n e n Kirche.
Die mir erteilten Auflagen respektiere ich und werde als Priester und Seelsorger andere Wege finden, auch solche Menschen in Glaube und Kirchesein zu unterstützen, die ins „lehramtliche Kreuzfeuer“ geraten sind, wozu ausdrücklich nicht nur „queere Menschen“, sondern im Kölner Schreiben auch weiterhin Wiederverheiratet-Geschiedene genannt werden!
Herbert Ullmann
Mettmann, den 6.8.2023
Anhang - DOKUMENTE ZUM LEHRAMTLICHEN DISKURS
Das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat den Erzbischof zu folgendem Sachverhalt angeschrieben. Am Sonntag, 26.3.2023, hättest Du und die Gemeindereferentin Ulrike Platzhoff einen Segnungsgottesdienst „für alle sich liebenden Paare“ gefeiert, der von der Arbeitsgemeinschaft „Regenbogenkirche“ vorbereitet worden sei. In diesem Gottesdienst sollen auch Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts gesegnet und gesalbt worden sein. Diese Segnungs- und Salbungsfeier solle im Zusammenhang mit neuen Wegen stehen, die die Pfarrgemeinden St. Lambertus in Mettmann und St. Maximin in Wülfrath zu gehen beabsichtigen.
Sie sollen die Absicht haben, einige Beschlüsse des Synodalen Weges unmittelbar umzusetzen, etwa die Taufspendung und die Homilie durch Laiinnen und Laien.
Das Dikasterium verweist auf die geltende Rechtsordnung der Kirche (vgl. „Responsum ad dubium“ der Glaubenskongregation vom 22.2.2022, CIC cann.767§1 und 861§2, Instruktion „Ecclesiae de mysterio“ Art.3§1 und §11) und bittet den Erzbischof um Stellungnahme, der mich aus diesem Grund beauftragt hat, Deine Stellungnahme zu allen Punkten der oben angeführten Darstellung einzuholen …
Ja, es hat einen Wortgottesdienst gegeben … Es nahmen zur Segnung (mit Nardenöl auf der Handfläche) etwa 25 getrenntgeschlechtliche Paare teil, wie es öfters um den Valentinstag herum geschieht. Lediglich e i n Paar war offensichtlich „queer“. Der Begriff „LGBTQ“ wurde überhaupt nicht erwähnt, war auch nicht verschlüsselt Thema der Andacht und kam lediglich in …den Fürbitten vor. Es war aber explizit niemand ausgeschlossen. Es handelte sich also nicht um einen besonderen gleichgeschlechtlich ausgerichteten Gottesdienst.
Zum Hintergrund: Im Frühjahr 2022 erreichten die Austrittszahlen bei uns ihren Höhepunkt. Zahlreiche Gemeindemitglieder, darunter mehrere vielseitig Engagierte, äußerten mir und anderen Pastoralen Diensten gegenüber die Absicht, aus der Kirche austreten zu wollen, es sei denn, ich als Leitender Pfarrer täte erkennbar etwas gegen diesen „Exodus“ aus der Kirche. So sah ich mich veranlasst, ein Gesprächsforum einzuberufen, um dem wachsenden Unmut Raum zum Austausch zu geben und erst einmal die „Wogen zu besänftigen“. Es kamen trotz Corona-Zeiten über 120 Personen, überwiegend aus den Gemeinden. Das wurde von der Presse auch sehr positiv wahrgenommen. Daraus entwickelten sich mehrere Arbeitsgruppen, u.a. zum Thema „Kommunikation und Willkommenskultur“, „Kirchlicher Umgang mit Sexuellen Identitäten“, „Frauen und Kirche“. Ein Ergebnis war, dass eine Gruppe „Regenbogenkirche“ Informationsformate und ein gottesdienstliches Angebot anregten, was große Zustimmung in der Gemeindeöffentlichkeit hervorrief, u.a. in den Sozialen Medien. Natürlich gab es auch Gegenstimmen. Um Schaden von der Kirche abzuwenden (!) und den Strom der Kirchenaustritte einzudämmen, habe ich nach Gesprächen mit Seelsorgeteam und Pfarrgemeinderäten entschieden, als Pilotprojekt einen solchen Gottesdienst zuzulassen. Alles andere hätte totales Unverständnis, eine Welle von Protesten und erneut negative Presse zur Folge gehabt. Sicher steht dieses Vorgehen im Zusammenhang mit dem innergemeindlichen Diskussionsprozess über den Weg der Kirche, die Minderheiten Raum gewährt, Frauen zu mehr verantwortlicher Mitwirkung befähigt und das Zeugnis für Jesus Christus breiter aufzustellen und in der Gesellschaft zu Gehör zu bringen. Für mich als Priester ist dies auch eine persönliche Gewissensfrage, wie weit Menschenwürde und Respekt vor Diversität in jeder Beziehung in den Gemeinden unserer Kirche Platz finden dürfen.
Ich habe vor Jahren als Mitglied des Priesterrates den Erzbischof so verstanden: Mut machend indem er einlud, vor Ort zu experimentieren und dabei auch möglicherweise Fehler riskieren zu dürfen. Es befremdet mich, wenn im Pochen auf „Rechtsordnung der Kirche“ in diesem gesamtgesellschaftlichen Klima der Massenabwendung von Glaube, Kirche und Gemeinde erneut Einzelinitiativen lehramtlich restriktiv nachgegangen wird. Wenn solches Vorgehen von der Presse aufgegriffen wird, hätte dies nach meiner Einschätzung weiter steigende Kirchenaustrittszahlen zur Folge und damit eine geringere Chance, Menschen auf der Suche mit der Verkündigung der Frohen Botschaft erreichen zu können …
1. Die Lehre der Kirche zu Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare ist erst in jüngerer Zeit in römischen Schreiben bestätigt worden … Gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Partnerschaften wiederverheiratet Geschiedener können von der Kirche nicht gesegnet werden. Einzelpersonen können unabhängig von Disposition und Lebensstatus immer gesegnet werden.
2. Msgr. Ullmann wird darauf hingewiesen, im besagten Segnungsgottesdienst diese Lehre der Kirche in mindestens einem Fall verletzt zu haben.
3. Bei Segnungsfeiern (auch bei Einzelsegnung) soll alles vermieden werden, was den Anschein eines Sakramentes erwecken könnte, z.B. Salbungen.
4. Die Bewerbung des Segnungsgottesdienstes unter dem Titel „Regenbogenkirche für alle“ (sowie im Zusammenhang mit dem „Forum LGBTQ+IA“) und die öffentliche Berichterstattung sind dazu geeignet, unter den Gläubigen Verwirrung über die Lehre der Kirche hervorzurufen. Msgr. Ullmann wird daher angehalten, zukünftig im öffentlichen Auftreten der Pfarrei sowie durch sein Handeln für ein eindeutiges Bild einzutreten.
5. Msgr. Ullmann wird verdeutlicht, dass sein Verweis auf ein (vermeintliches) Zitat des Erzbischofs, in der Pastoral vor Ort mutig zu experimentieren und auch Fehler zu machen, seine Grenzen durch die Lehre der Kirche findet, für die eben dieser Erzbischof Verantwortung trägt.
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