In unserer Gemeinde ist jede und jeder herzlich willkommen, egal woher er/sie kommt, was er/sie fühlt und wie und wen er/sie liebt.
Jede/r wird in dieser Haltung wertgeschätzt und angenommen. Gottes Liebe macht vor Niemandem Halt.

Persönliche Stellungnahme von Pfr. Msgr. Herbert Ullmann zur causa „Regenbogenkirche“ in der pastoralen Einheit

13.08.23, 18:44
Ralph Hennen

Als ich am späten Abend des 4.August aus dem knapp dreiwöchigen Urlaub zurückkehrte realisierte ich das überwältigende Medienecho auf die Vorgänge aus Rom und Köln um den „Segensgottesdienst für ALLE Liebenden“ am 26.3.2023 in der Kirche St. Thomas Morus, Mettmann.

Der „Sturm“ war ausgelöst worden, weil die aus den Gemeindeforen2022 hervorgegangenen Gruppe „Regenbogenkirche für alle“, die von der Mehrheit des Seelsorgeteams in ihren Aktivitäten unterstützt wird, wegen der aktuellen Ereignisse mit ihrem Brief an den Erzbischof auch an die Öffentlichkeit ging. Denn bei der Planung eines Nachfolgegottesdienstes im Seelsorgebereich Wülfrath musste ich als Leitender Pfarrer einräumen, dass ich dafür nicht mehr zur Verfügung stehe und solche Gottesdienste nicht mehr zulassen darf, da ich nach einer Meldung an das „Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung“, die mich über den Erzbischof von Köln und seinen Generalvikar erreichte, ein entsprechendes Verbot erhielt. Eine „Abmahnung“, so habe ich inzwischen gelernt, gibt es im Kirchenrecht für einen Priester nicht, da er in einem direkten Verhältnis zum Ortsbischof steht durch das Weiheversprechen von „Ehrfurcht und Gehorsam“. Gleichwohl wurde mir mündlich erklärt, dass die mir erteilten Auflagen im bürgerlichen Recht einer „Abmahnung“ entsprächen. 

Die über den Generalvikar des Erzbischofs schriftlich erfolgten Auflagen beziehen sich auf den seitens des vatikanischen Dikasteriums geäußerten Vorwurf, Beschlüsse des „Synodalen Weges“ sollten wohl in den Gemeinden des mir anvertrauten Sendungsraumes unmittelbar umgesetzt werden. 

 

Eine „Schieflage“ in der Kommunikation zwischen Pfarrer und Bischof war bereits vor einigen Jahren erfolgt, als am Kirchort „Heilige Familie“ in Mettmann-Metzkausen ein „Ökumenisches Zentrum“, genehmigt und unterzeichnet vom damaligen Generalvikar Dr. Dominik Meiering, eingerichtet wurde. Die evangelische Ortsgemeinde hatte damals aufgrund wachsender gemeinsamer ökumenischer Pastoraler Arbeit, unterstützt von den Gremien Presbyterium, Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand, ihr eigenes Gotteshaus aufgegeben und auf gemeinsamer finanzieller und organisatorischer Grundlage sich mit der Teilgemeinde „Heilige Familie“ als Ökumenisches Zentrum räumlich zusammengeschlossen. 

Als im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um Person, Worte und Taten von Rainer Maria Kardinal Woelki eine kritische Stellungnahme an den Erzbischof seitens der Gremien (nicht des Pfarrers!) geschickt wurde und daraufhin keine Rückmeldung oder gar Stellungnahme erfolgte, zeigten sich die Gremien enttäuscht und äußerten auch in der Öffentlichkeit, eine mögliche Einladung der Mettmanner und Wülfrather Kirchengemeinden an den Erzbischof zu einem klärenden Gespräch sei angesichts der verhärteten Position des Erzbischofs zwecklos. Eine kleine Gruppe aus dem überwiegend von Spätaussiedlern bewohnten Kirchort St. Judas Thaddäus in Obschwarzbach hatte Kardinal Woelki mit Wissen des Pfarrers zu einer Maiandacht eingeladen. Über die Art und Weise des Zustandekommens dieser Einladung ohne Einbeziehung der Gremien äußerte sich der Mettmanner Pfarrgemeinderat kritisch. All das blieb dem Erzbischof natürlich nicht verborgen. 

Persönlich sehe ich mich als Leitender Pfarrer in der Herausforderung, allen Menschen guten Willens Wertschätzung und Aufmerksamkeit entgegen zu bringen und im Sinne des katholischen Begriffs von „allumfassend“ und von Weite auch im Sinne der Liebe und Barmherzigkeit Jesu Christi aktive Mitgestaltung der Ortsgemeinde zu ermöglichen im Rahmen des Grundverständnisses von der  e i n e n  Kirche. 

Die mir erteilten Auflagen respektiere ich und werde als Priester und Seelsorger andere Wege finden, auch solche Menschen in Glaube und Kirchesein zu unterstützen, die ins „lehramtliche Kreuzfeuer“ geraten sind, wozu ausdrücklich nicht nur „queere Menschen“, sondern im Kölner Schreiben auch weiterhin Wiederverheiratet-Geschiedene genannt werden!

Herbert Ullmann

Mettmann, den 6.8.2023

Telefon (c) Erzbistum Köln / Kasiske

Pfarrbüro

Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus

Kreuzstraße 10
40822 Mettmann

 

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